Zielgruppe: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Wenn diese ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 Unterrichtseinheiten bis Stichtag September 2014). - Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.

Ziel: Die TeilnehmerInnen dieses Moduls erwerben umfassende Kenntnisse im Bereich der Sozialvorschriften und der aktuellen Verkehrsvorschriften. Darüber hinaus wird der richtige Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät erklärt.

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr:

  • Zulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 561/2006
  • Anwendung, Bedienung analoger und digitaler Kontrollgeräte, Sanktionen
  • Aktuelles aus der STVO, dem KFG und dem FSG
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr:
  • Beförderungsgenehmigungen, Beförderungsdokumente
  • CMR - Verpflichtungen und Erstellung
  • besondere Begleitdokumente im Güterverkehr

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und derMarktordnung:

  • Kraftverkehr im Verhältnis zu anderen Verkehrsmitteln
  • Arten des Güterkraftverkehrs und Spezialisierungen
  • Weiterentwicklung in der Branche

7 Std

Entspricht nach GWB Anlage 1 den Sachgebieten: 2ab / 3g

Voraussetzungen: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)

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